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Peiting zündet Bauturbo

Erste Bau-Turbo-Entscheidung in Peiting

Status
In Durchführung
Herausgeber
Gemeinde Peiting
Veröffentlichungsdatum
03.03.2026
Paragraf
§ 246e BauGB
Kommunengröße
Gemeinden (unter 20.000 Ew.)

Beschreibung

Beschluss des Gemeinderats Peiting zur Bauvoranfrage an der Jägerstraße/Lentnerweg: Zustimmung zur Anwendung des Bau-Turbos gemäß § 34 Abs. 3b BauGB für ein Vorhaben mit einem Einzelhaus (zwei Wohneinheiten) sowie einem Mehrfamilienhaus (acht Wohneinheiten) mit Tiefgarage. Das Vorhaben wäre auf dem regulären Weg nach § 34 BauGB aufgrund der Baumasse und der überbauten Fläche nicht genehmigungsfähig gewesen.

Die Abstimmung fiel mit einer Mehrheit gegen sieben Stimmen knapp aus. In der Debatte dominierten zwei Konfliktlinien: einerseits Bedenken zur städtebaulichen Einfügung in eine kleinteilige Siedlungsstruktur, andererseits die Frage der Präzedenzwirkung – eine Zustimmung bindet die Gemeinde durch das Gleichheitsprinzip bei vergleichbaren Folgefällen. Der Bürgermeister argumentierte, das Ergebnis eines regulären Bauleitplanverfahrens wäre identisch gewesen; der Bau-Turbo beschleunige lediglich den Weg dorthin.

Dateien und Referenzen

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