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Einzelbeschluss Wohnungsbau-Turbo

Anwendung Bauturbo in einem Teilbereich eines B-Plans

Status
In Planung
Herausgeber
Stadt Offenbach
Veröffentlichungsdatum
01.01.2026
Paragraf
§ 31 Abs. 3 BauGB
Kommunengröße
Großstädte (über 100.000 Ew.)

Beschreibung

Antrag Beschlussvorlage für Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.26: Einzelbeschluss zu Baufeld B4 (Am alten Güterbahnhof) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 647, von der WILMA Bau und Entwicklungsgesellschaft RM mbh erworben und beplant; Anwendung der Regelung zum Wohnungsbau-Turbo gemäß § 31 (3) Baugesetzbuch (BauGB) zugunsten der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.

Dateien und Referenzen

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