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Beschluss Zustimmung der Gemeinde zu Bauvorhaben

Zustimmung der Gemeinde für die Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 Abs. 3b BauGB

Status
Erfolgreich beendet
Herausgeber
Stadt Weinheim
Veröffentlichungsdatum
11.01.2026
Paragraf
§ 34 Abs. 3b BauGB
Kommunengröße
Mittelstädte (20.000 - 100.000 Ew.)

Beschreibung

Beschlussvorlage zu Bauvoranfrage BVB/25/0018 (Untergasse 45, Flst. 1118): Antrag (eingegangen 01.12.2025) auf Zustimmung der Gemeinde nach §36a BauGB zur Ermöglichung einer Abweichung nach §34 Abs.3b BauGB für eine größere Bautiefe (ca. 46 m) bei Errichtung eines Zweifamilienhauses im hinteren Grundstücksbereich nach Abbruch eines Stall-/Scheunengebäudes. Fragen 1 sowie 3–6 sind baurechtlich positiv beantwortet; einzig Frage 2 (Errichtung in dargestellter Größe) ist strittig, da umliegende Grundstücke geringere Bautiefen (max. ~30 m) aufweisen. Verwaltung beurteilt das Vorhaben als mit öffentlichen Belangen und nachbarlichen Interessen vereinbar, sichtbar kaum von der Straße, fördert Innenentwicklung und Klimaziele, keine finanziellen Auswirkungen. Empfehlung: Zustimmung erteilen. Alternativen: Ablehnung (keine Genehmigung) oder aufwendiger Bebauungsplan (nicht verhältnismäßig). Entscheidungsinstanz: Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung (Sitzung 28.01.2026).

Dateien und Referenzen

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