Beschlussvorlage Bau-Turbo
Grundsatzbeschluss der Stadt Augsburg zur Anwendung des Bau-Turbos.
Beschreibung
Mit diesem Grundsatzbeschluss legt die Stadt Augsburg fest, wie die Instrumente des Bau-Turbos (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 36a und 246e BauGB) zur Beschleunigung von Wohnungsbauvorhaben eingesetzt werden sollen. Ziel ist es, Verfahren zu verkürzen und zugleich städtebauliche Qualität sowie die kommunale Planungshoheit zu sichern.
Der Beschluss unterscheidet zwischen Potenzial- und Vorbehaltsgebieten. In den Potenzialgebieten kann der Bau-Turbo angewendet werden, während er in Vorbehaltsgebieten grundsätzlich nicht oder nur in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen soll.
Zugleich werden städtebauliche Anforderungen definiert, unter anderem zu Grün- und Freiflächen, zur städtebaulichen Einfügung sowie zur Begrenzung sehr kleiner Wohnungen unter 25 m². Für größere Vorhaben ab 20 zusätzlichen Wohneinheiten sind standardisierte städtebauliche Verträge vorgesehen, etwa zur Sicherung von Folgekosten und Anteilen geförderten Wohnraums.
Die Entscheidung über die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB liegt innerhalb klarer Leitplanken bei der Verwaltung; Abweichungen entscheidet der Bauausschuss. Eine Evaluation nach einem Jahr ist vorgesehen.