Beschlussvorlage Bau-Turbo
Grundsatzbeschluss der Stadt Darmstadt zur Anwendung des Bau-Turbo
Beschreibung
Mit diesem Grundsatzbeschluss legt die Wissenschaftsstadt Darmstadt fest, wie die neuen Regelungen der BauGB-Novelle vom 30. Oktober 2025 (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 36a und 246e BauGB – „Bau-Turbo“) in der kommunalen Praxis angewendet werden sollen. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zugleich Planungshoheit sowie städtebauliche Ordnung zu sichern.
Der Beschluss differenziert zwischen den einzelnen Instrumenten des Bau-Turbos und regelt Zuständigkeiten und Abläufe. Für Vorhaben nach §§ 31 Abs. 3 und 34 Abs. 3b BauGB erteilt die Verwaltung die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB. Für Vorhaben nach § 246e BauGB wird ein gestuftes Verfahren mit Beteiligung von Verwaltung, Magistrat und Stadtverordnetenversammlung festgelegt.
Ergänzend definiert der Beschluss Ausschluss- und Anforderungskriterien sowie einen klaren Verfahrensablauf. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Anwendungsbereiche zu identifizieren. Eine Evaluation der Praxiserfahrungen ist vorgesehen.