Grundsatzbeschluss BauTurbo in Goslar mit Vorlage
Ratsbeschluss und die zugehörige Verwaltngsvorlage
Beschreibung
Umsetzung der BauGB-Änderung „Bau-Turbo“ in Goslar (als Antwort auf FDP-Antrag 25.11.2025).
Empfehlung: Der Rat soll Leitplanken für die Anwendung nach §36a BauGB beschließen. Zustimmung der Stadt soll in der Regel nur unter Bedingungen erfolgen: a) bei ≥4 WE mind. 40% geförderter Wohnraum, b) überwiegend barrierefreier Wohnraum, c) Bauverpflichtung innerhalb 3 Jahren, d) Mindestbegrünung 10% der Fläche, e) Dachbegrünung bei Flachdächern. Abschluss städtebaulicher Verträge: <1 ha als Verwaltungsgeschäft, ≥1 ha per Ratsbeschluss nach Öffentlichkeitsbeteiligung.
Ausschlussfälle: Gewerbe-/Industriegebiete, Außenbereich, Schutzgebiete/besondere Biotope, Artenschutzverstöße, unverhältnismäßige Erschließungskosten, Konflikte mit Raumordnungszielen, Umgehung besonderen Städtebaurechts. Berichtspflicht: Verwaltung berichtet halbjährlich; Abweichungen bedürfen polit. Entscheidung.
Hintergrund: Bau-Turbo seit 30.10.2025 (u.a. §§31(3),34(3b), §246e bis 31.12.2030) beschleunigt Wohnungsbau, wahrt aber Gemeindehoheit und Fachrechtsvorgaben. Anlagen: Fallbeispiele, planungsrechtliche Prüfschritte.