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Grundsatzbeschluss Bau-Turbo Goslar

Ratsbeschluss und die zugehörige Verwaltngsvorlage

Herausgeber
Stadt Goslar
Veröffentlichungsdatum
27.01.2026
Zielgruppe
Politische Akteur:innen, Administrative Akteur:innen, Zivilgesellschaftliche Akteur:innen
Kommunengröße
Mittelstädte (20.000 - 100.000 Ew.)
Verwaltungsebene
Gemeinde / Stadt

Beschreibung

Umsetzung der BauGB-Änderung „Bau-Turbo“ in Goslar:

Empfehlung: Der Rat soll Leitplanken für die Anwendung nach §36a BauGB beschließen. Zustimmung der Stadt soll in der Regel nur unter Bedingungen erfolgen: a) bei ≥4 WE mind. 40% geförderter Wohnraum, b) überwiegend barrierefreier Wohnraum, c) Bauverpflichtung innerhalb 3 Jahren, d) Mindestbegrünung 10% der Fläche, e) Dachbegrünung bei Flachdächern. Abschluss städtebaulicher Verträge: <1 ha als Verwaltungsgeschäft, ≥1 ha per Ratsbeschluss nach Öffentlichkeitsbeteiligung.

Ausschlussfälle: Gewerbe-/Industriegebiete, Außenbereich, Schutzgebiete/besondere Biotope, Artenschutzverstöße, unverhältnismäßige Erschließungskosten, Konflikte mit Raumordnungszielen, Umgehung besonderen Städtebaurechts. Berichtspflicht: Verwaltung berichtet halbjährlich; Abweichungen bedürfen polit. Entscheidung.

Hintergrund: Bau-Turbo seit 30.10.2025 (u.a. §§31(3),34(3b), §246e bis 31.12.2030) beschleunigt Wohnungsbau, wahrt aber Gemeindehoheit und Fachrechtsvorgaben. Anlagen: Fallbeispiele, planungsrechtliche Prüfschritte.

Dateien und Referenzen

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