Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bau-Turbos
Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bau-Turbos in der Stadt Warendorf
Beschreibung
Die Stadt Warendorf legt mit diesem Beschluss fest, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien die Instrumente des Bau-Turbos in der kommunalen Praxis angewendet werden. Grundlage ist ein dreiseitiges Leitliniendokument, das dem Rat am 19.02.2026 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Die Leitlinien unterscheiden zwischen Gebieten und Fallkonstellationen, in denen eine Zustimmung nach § 36a BauGB grundsätzlich versagt wird – etwa in Naturschutz- und Überschwemmungsgebieten, bei Vorhaben mit städtebaulichen Fehlentwicklungen oder bei einer Beeinträchtigung künftiger Erschließungsmöglichkeiten – und solchen, in denen eine Zustimmung grundsätzlich denkbar ist. Für letztere werden generelle Anforderungen an die Antragsunterlagen definiert, u. a. zur Erschließung, zur Bodenversiegelung, zur Stellplatzorganisation sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Städtebauliche Bedingungen nach § 36a Abs. 1 Satz 3 BauGB werden verbindlich festgelegt: Bei Neubauvorhaben ab mehr als 12 Wohneinheiten ist ein Anteil von mindestens 35 Prozent öffentlich gefördertem Wohnraum vorgesehen. Für einfachere Vorhaben – insbesondere Hinterlandbebauung, Erweiterungen sowie Nachverdichtung im Innenbereich mit maximal 10 Wohneinheiten – wird der Bürgermeister ermächtigt, die Zustimmung eigenständig zu erteilen oder zu versagen.