Grundsatzbeschluss Bau-Turbo Kirchheim unter Teck
Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bau-Turbos
Beschreibung
Sitzungsvorlage der Stadt Kirchheim unter Teck zur Handhabung des Ende 2025 novellierten Baugesetzbuchs („Bauturbo“). Kern: neue Regelungen (§36a – Zustimmung der Gemeinde; §246e – bis 30.12.2030 befristete Zurückstellung von BauGB-Vorschriften bei Schaffung von Wohnungen) können weitreichend Befreiungen von §§31, 34, 35 BauGB ermöglichen. Verwaltung weist auf rechtliche Unsicherheiten, Gefährdung von Flächennutzungs- und Bebauungsplanprozessen, Beteiligungs- und Qualitätssicherung sowie auf Risiken für Stadtbild, Gewerbegebiete und gleichbehandelnde Verwaltungspraxis hin. Probleme: Genehmigungsfiktion (3 Monate), Artenschutzanforderungen, Wertverlust langfristiger Planung. Vorschlag: bisherige Verfahrensweise beibehalten, Bauturbo nur zielgerichtet einsetzen mittels Steuerungsliste (Ausschluss: Missachtung Einfügungsgebot, erhebliche Umweltwirkungen, Außenbereich, Gewerbe/Industrie), Hauptsatzung anpassen, sofortige Umsetzung der Steuerung und Bericht an Gemeinderat nach zwei Jahren.