Richtlinie Bau-Turbo Gemeinde Rüdersdorf
Richtlinie der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB
Beschreibung
Richtlinie der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin zur Zustimmung nach §36a BauGB (Bauturbo): Sie regelt Verfahren und Kriterien für Gemeindezustimmungen, die seit der BauGB-Änderung 2025 erforderlich sind für a) Befreiungen von Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans, b) Bauvorhaben in zusammenhängend bebauten Ortsteilen ohne Einfügung in die nähere Umgebung, c) generelle Abweichungen (§246e). Grundsatz: Entscheidung durch die Gemeindevertretung; bei bis zu 6 Wohneinheiten kann die Zuständigkeit an den Bürgermeister übertragen werden (Mitteilungspflicht). Entscheidungsgrundlagen sind Flächennutzungsplan, integriertes Stadtentwicklungskonzept, Klimaschutz- und Einzelhandels-/Zentrenkonzept; örtliche Bauvorschriften bleiben anwendbar. Gemeinde kann städtebauliche Auflagen verlangen (Kostenübernahme, Baubeginn binnen 3 Jahren bei >6 WE; bei >20 WE Anreiz für preiswerte Mietwohnungen; Klima-/Umweltanforderungen). Stadtebauliche Verträge sind vor Zustimmung von der Gemeindevertretung zu genehmigen (bei Bürgermeisterzuständigkeit kann dieser abschließen und später informieren). Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt der Bürgermeister; bei >6 WE grundsätzlich vorgesehen. Außenbereichsvorhaben nur bei im FNP ausgewiesener Wohnnutzung zustimmungsfähig; sonst entscheidet die Gemeindevertretung. Bürgermeister benennt Ansprechstelle und stellt Infos online. Richtlinie tritt nach Beschluss in Kraft und wird spätestens nach einem Jahr überprüft. Beschluss am 12.02.2026.