Grundsatzbeschluss der Stadt Teltow
Grundsätze der Stadt Teltow zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Beschreibung
Die Stadt Teltow legt mit diesem Beschluss fest, unter welchen Voraussetzungen die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB erteilt wird und wie der Wohnungsbauturbo in der kommunalen Praxis angewendet werden soll. Ziel ist eine rechtssichere, transparente und städtebaulich ausgewogene Umsetzung der neuen Instrumente. Die Zustimmung wird grundsätzlich nur für Vorhaben erteilt, durch die in einem Gebäude mindestens vier abgeschlossene Wohneinheiten realisiert werden. Damit soll die Schaffung von Wohnraum in nennenswertem Umfang gefördert werden – insbesondere durch Gebäudeaufstockungen, Dachgeschossausbau, Nutzungsänderungen sowie behutsame Nachverdichtung im Geschosswohnungsbau. Zugleich muss das Vorhaben mit den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt vereinbar sein. Ausgeschlossen sind insbesondere Vorhaben, die negative städtebauliche Spannungen erzeugen, die Funktionslosigkeit eines rechtskräftigen Bebauungsplans herbeiführen oder den Gebietserhaltungsanspruch von Gewerbe- und Mischgebieten gefährden. Als Beurteilungsgrundlagen dienen INSEK, Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie, Flächennutzungsplan sowie ggf. der Städtebauliche Rahmenplan oder ein laufendes Bebauungsplanverfahren. Soweit die Voraussetzungen vorliegen, ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB Bedingung für die Zustimmung. Dieser orientiert sich am Baulandmodell der Stadt Teltow vom Dezember 2020 und kann im Einzelfall darüber hinausgehende Regelungen enthalten. Der Bürgermeister wird beauftragt, im 4. Quartal 2026 eine erste Auswertung zu erfolgten Bauanträgen und zur Eignung des Grundsatzbeschlusses vorzulegen.