Grundsatzbeschluss der Stadt Burscheid
Vorgehensweise der Stadt Burscheid bei Anträgen nach dem Bau-Turbo
Beschreibung
Die Stadt Burscheid legt mit diesem Beschluss (Ratsbeschluss vom 18.12.2025) eine verbindliche Verfahrensstruktur für den Umgang mit Anträgen nach dem Wohnungsbau-Turbo fest und beschließt zugleich Eignungs- und Qualitätskriterien, die als Anlagen beigefügt sind. Eine Evaluierung nach etwa einem Jahr ist vorgesehen. Verfahrensseitig wird zwischen drei Fallgruppen unterschieden: Vorhaben von geringem Umfang und ohne städtebauliche Relevanz können von der Verwaltung eigenständig entschieden werden; Vorhaben mit potenziell erheblicher städtebaulicher Wirkung – insbesondere bei größerem Umfang, komplexen Konfliktlagen oder relevanten Auswirkungen auf Ortsbild und Infrastruktur – werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Anträge, die ohne vorherige Abstimmung mit der Verwaltung eingereicht werden, sollen grundsätzlich abgelehnt werden, um eine sachgerechte Prüfung innerhalb der Dreimonatsfrist sicherzustellen und Antragstellende vor unnötigem Aufwand zu schützen. Inhaltlich liegt ein besonderer Fokus auf der Verhinderung von Zersiedelung: Da Burscheid über viele Außenbereichslagen verfügt und der Bauturbo dort deutlich erweiterte Genehmigungsoptionen eröffnet, sollen die Eignungskriterien dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung" Geltung verschaffen. Die Qualitätskriterien zielen auf eine geordnete, sozial ausgewogene und klimagerechte Nachverdichtung ab.