Beschlussvorlage Bau-Turbo
Grundsatzbeschluss der Stadt Trier zur Anwendung des Bau-Turbos
Beschreibung
Mit diesem Grundsatzbeschluss legt die Stadt Trier verbindliche Leitlinien und Kriterien für die Anwendung des Bau-Turbos fest. Ziel ist es, Wohnungsbauvorhaben schneller zu ermöglichen und zugleich städtebauliche Qualität, Planungshoheit und Gleichbehandlung sicherzustellen.
Der Beschluss konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB für Vorhaben nach §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b und 246e BauGB erteilt werden kann. Die entwickelten „Trierer Bauturbo-Leitlinien“ dienen als einheitlicher Prüfrahmen für Verwaltung und Politik und ersetzen nicht die notwendige Einzelfallabwägung.
Besonderes Gewicht liegt auf der Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen, der Orientierung an bestehenden Zielen der Stadtentwicklung sowie der rechtssicheren Anwendung der neuen gesetzlichen Spielräume. Gleichzeitig wird festgehalten, dass in begründeten Einzelfällen Abweichungen von den Leitlinien möglich sind, sofern der Stadtrat dies beschließt.
Der Beschluss schafft Transparenz für Vorhabenträger:innen, stärkt die kommunale Steuerungsfähigkeit und bildet die Grundlage für eine zügige, zugleich geordnete Umsetzung des Bau-Turbos in Trier. Eine spätere Evaluation der Praxiserfahrungen ist vorgesehen.