Handreichung zur Anwendung des Wohnungsbau-Turbos
Handreichung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Hamburg zur Anwendung des Wohnungsbau-Turbos
Beschreibung
Die Handreichung erläutert den befristeten „Wohnungsbau-Turbo", der durch Abweichungen von BauGB, BauNVO und bestehenden Bebauungsplänen den Wohnungsbau beschleunigt. Er gilt für Neubauten, Erweiterungen, Aufstockungen und Nutzungsänderungen zu Wohnzwecken. §246e ergänzt §31 Abs. 3 und §34 Abs. 3b; überschneidende Anträge sind zu prüfen. Voraussetzungen sind Wohnraumschaffung, Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen und Würdigung nachbarlicher Interessen; fachrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Nach §36a BauGB muss die Gemeinde – in Hamburg die Bezirke bzw. das BSW – zustimmen, wobei nach drei Monaten Zustimmungsfiktion eintritt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist optional; bei erheblichen Umweltauswirkungen sind SUP- und UVP-Prüfungen erforderlich. Im Außenbereich gilt die Regelung nur bei räumlichem Zusammenhang mit dem Siedlungsbereich (i. d. R. ≤ 100 m). In Hamburg wird eine Vorabstimmung empfohlen; städtebauliche Verträge sind möglich. Großprojekte mit SUP- oder UVP-Pflicht sind meist besser per Bebauungsplan zu regeln.