Bottroper Leitlinien zum Bau-Turbo
Leitlinien der Stadt Bottrop zur städtebaulich verträglichen Anwendung des Wohnungsbau-Turbos mit klaren Prüfkriterien und Zuständigkeitsregeln.
Beschreibung
Mit den Bottroper Leitlinien Wohnungsbau-Turbo legt die Stadt Bottrop fest, wie die neuen Instrumente des Baugesetzbuchs (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 36a und 246e BauGB) in der kommunalen Genehmigungspraxis angewendet werden sollen. Ziel ist es, Wohnungsbau zu beschleunigen und zugleich städtebauliche Ordnung, Umweltbelange und kommunale Steuerungsfähigkeit zu sichern.
Die Leitlinien geben einen strukturierten Überblick über die neuen Regelungen und erläutern deren Anwendungsvoraussetzungen. Zentrale Bestandteile sind Leitlinien für die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB, definierte Ausschluss- und Anforderungskriterien, Hinweise zur Anwendung der befristeten Sonderregelung nach § 246e BauGB sowie klare Zuständigkeitsregelungen innerhalb der Stadtverwaltung und der politischen Gremien.
Besonderes Gewicht liegt auf der Innenentwicklung, der Vermeidung von Nutzungskonflikten sowie der Einhaltung bestehender kommunaler Ziele, etwa zur nachhaltigen und klimagerechten Stadtentwicklung. Die Leitlinien sind als lernendes Instrument angelegt und sehen eine Evaluation nach einem Jahr vor, um Praxiserfahrungen auszuwerten und Anpassungen vorzunehmen.