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Die Zulassung von Wohnbauvorhaben nach dem Bauturbo (§§ 246e, 36a BauGB)

Der Bau-Turbo im Fokus: Anwendung des § 246e BauGB und das neue Zustimmungserfordernis nach § 36a BauGB, Verfahren, Abwägung und praxisnahe Beispiele für Kommunen.

Herausgeber
vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Startdatum
2026-02-23
Start
09:30:00
Ende
13:00:00
Veranstaltungstyp
Informationsveranstaltung
Teilnahme
Digital, Öffentlich, Kostenpflichtig
Zielgruppe
Politische Akteur:innen, Administrative Akteur:innen, Wirtschaftliche Akteur:innen

Beschreibung

Der im Oktober 2025 in Kraft getretene sog. “Bau-Turbo” soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigen und erleichtern. Zwei der zentralen Regelungen sind die sog. “Experimentierklausel” des § 246e BauGB und das neue Zustimmungserfordernis nach § 36a BauGB. § 246e BauGB ermöglicht (zunächst befristet bis Ende 2030) weitreichende Abweichungsmöglichkeiten von den planungsrechtlichen Vorschriften des BauGB und der BauNVO und kann sowohl im Innen- als auch im Außenbereich zur Anwendung kommen. Als Ausgleich für den vom Gesetzgeber bewusst weit gefassten Abweichungstatbestand, der letztlich die planerische Abwägung auf die Zulassungsebene verlagern, kann eine Abweichung nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen. Das im Anwendungsbereich dieser Vorschrift entfallende Planerfordernis wird damit durch die kommunale Zustimmung nach § 36a BauGB ersetzt.

Das Webinar behandelt die Voraussetzungen für die Anwendung des § 246e BauGB sowie die im Rahmen der Abweichungsentscheidung zu berücksichtigenden öffentlichen wie privaten Belange. Neben den Einzelheiten zum Verfahren nach § 36a BauGB - etwa Zuständigkeitsfragen, maßgebliche Fristen, Fiktionswirkung oder das Verhältnis von kommunaler Zustimmung und baurechtlicher Zulassung - werden die inhaltlichen Anforderungen an die kommunale Zustimmung erörtert sowie die für Kommunen besonders wichtige Möglichkeit, die Zustimmung nur geknüpft an städtebauliche Verpflichtungen zu erteilen. Ein besonderes Augenmerk liegt jeweils auf konkreten Anwendungsbeispielen.

Dateien und Referenzen

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