Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen und Bauturbo
Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen im Fokus: Neue erweiterte Möglichkeiten durch den Bauturbo (§§ 31, 34, 246e, 36a BauGB) zur Beschleunigung des Wohnungsbaus praxisnah erklärt.
Beschreibung
Kaum ein Vorhaben kommt ohne eine Ausnahme, Befreiung oder Abweichung aus. Die vom Bauherrn gewünschten Abweichungen sind überaus vielfältig: Sie können die Art der baulichen Nutzung betreffen, aber in gleicher Weise auch das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche oder die Bauweise. Die Gemeinden sind vielfach bereit, großzügige Befreiungen zu gewähren, damit der Bebauungsplan nicht geändert oder neue Bebauungspläne aufgestellt werden müssen. Neben diesen planungsrechtlichen Abweichungen geht es im Genehmigungsverfahren auch um Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, die häufig in die Bebauungspläne einfließen.
Die bisherigen Regelungen über Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen reichen aber offenbar nicht aus, um zeitnah und ausreichend Flächen für den Wohnungsbau bereitstellen zu können. Der Gesetzgeber hat daher die bestehenden Möglichkeiten des Abweichens von bauplanungsrechtlichen Vorschriften durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (“Bauturbo”) erheblich erweitert. Informieren Sie sich zu §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3a und b BauGB, 246e und 36a BauGB.