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Gesetzespaket zum Bauturbo - Anforderungen und Bedeutung für die Anwendungspraxis

Der Bauturbo im Überblick: § 246e BauGB, erweiterte Befreiungen (§§ 31, 34 BauGB), neues Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB), Lärmschutzoptionen und verlängerte Instrumente praxisnah erklärt.

Herausgeber
Institut für Städtebau Berlin (ISB)
Startdatum
2026-03-25
Start
09:00:00
Ende
13:00:00
Veranstaltungstyp
Informationsveranstaltung
Teilnahme
Digital, Öffentlich, Kostenpflichtig
Zielgruppe
Administrative Akteur:innen

Beschreibung

Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland erfordert schnelle Lösungen. Der sogenannte Bauturbo will genau diesen bieten.

Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt werden in bewährter, praxisorientierter Manier die zentralen Inhalte herausgearbeitet.

Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben ermöglicht, die erweiterte Flexibilität (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB) mittels Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus, das neue gemeindliche Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB) und die neuen Lärmschutzfestsetzungsmöglichkeiten mit der TA Lärm als Orientierungshilfe sowie die Verlängerung bewährter Instrumente (§§ 201a, 250 BauGB).

Dateien und Referenzen

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