Der Bauturbo - das Gesetzespaket zur Beschleunigung des Wohnungsbaus | Aus der Praxis für die Praxis
Überblick zu den neuen Instrumenten zur Beschleunigung des Wohnungsbaus: Bauturbo (§ 246e BauGB), erweiterte Befreiungen, kommunale Zustimmung und neue Lärmschutzfestsetzungen praxisnah erklärt.
Beschreibung
Im Seminar erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen fundierten Überblick über die wichtigsten Regelungen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Wohnungsbaus mit zahlreichen praxisnahen Erläuterungen.
Das Gesetz zum Bauturbo ist als Bestandteil eines 100-Tage-Sofortprogramms der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. In vielen Fällen soll eine langwierige Bauleitplanung entbehrlich werden. Neben der Einführung des sog. Bauturbo in § 246e BauGB, der ein generelles Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften ermöglicht, enthält das Gesetzespaket weitere wesentliche Erleichterungen: Ausdehnung der Befreiungsmöglichkeiten von Bebauungsplänen gemäß § 31 Abs. 3 BauGB und erleichtertes Bauen im planerischen Innenbereich durch die Neuregelung in § 34 Abs. 3b BauGB. Da diese Neuregelungen einen Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinden darstellen, wird dies durch eine zwingende Zustimmung der Gemeinde kompensiert (§ 36a BauGB). Der Gesetzgeber hat zudem - endlich - praxistaugliche Rechtsgrundlagen für Lärmschutzfestsetzungen in Bebauungsplänen geschaffen (§ 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB).
In der Veranstaltung werden der Regelungsinhalt der neuen Vorschriften dargestellt, auf offene Fragen hingewiesen und praktische Anwendungstipps gegeben.