Der Bau-Turbo – eine neue Chance für Ihr Projekt?
Neuregelungen zum Wohnungsbau für Architekt:innen: Erweiterte Befreiungen und Abweichungen (§§ 31, 34, 246e BauGB), kommunale Zustimmung und neue Lärmschutzfestsetzungen praxisnah erklärt.
Herausgeber
Architektenkammer Baden-Württemberg
Startdatum
2026-03-25
Start
09:30:00
Ende
13:00:00
Veranstaltungstyp
Informationsveranstaltung
Teilnahme
Digital, Öffentlich, Kostenpflichtig
Zielgruppe
Weitere Akteur:innen
Beschreibung
Ziel des Online-Seminars ist es, die für die Arbeit der Architekt:innen wichtigen Neuregelungen im Detail vorzustellen, zu erläutern und zur praktischen Arbeit von Entwurfsverfassern in Bezug zu setzen. Insbesondere werden die Unterschiede zu den bisherigen Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten aufgezeigt und damit die neuen Chancen herausgearbeitet.
Inhalte:
- § 31 Abs. 3 BauGB: Erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von Festsetzungen des Bebauungsplans – Grundzüge der Planung sind kein Hindernis mehr!
- § 34 Abs. 3b BauGB: Abweichung vom Erfordernis des Einfügens für die Errichtung von Wohngebäuden – im unbeplanten Innenbereich kann größer und auf bisher nicht bebaubaren Grundstücksflächen gebaut werden!
- § 246e BauGB: Umfassende Abweichungsmöglichkeit von BauGB-Vorschriften und Bebauungsplanfestsetzungen für Wohnbauvorhaben – auch im bisherigen Außenbereich können einzelne oder auch mehrere Gebäude ohne Bebauungsplan unmittelbar genehmigt werden.
- § 36a BauGB: Zustimmung der Gemeinde – Voraussetzung ist die Zustimmung der Gemeinde – auch unter Bedingungen! Bezug zu den baurechtlichen Genehmigungsverfahren Korrekte Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
- § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB: Neue Festsetzungsmöglichkeiten für Geräuschimmissionen bzw. Geräuschemissionskontingente
- § 216a BauGB: Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm